Steuermehreinnahmen zur Senkung der Nettoneuverschuldung
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20.12.07

Steuermehreinnahmen zur Senkung der Nettoneuverschuldung.

Anlässlich der Verabschiedung des Haushalts 2008 hat Finanzminister, Dr. Helmut Linssen, darauf hingewiesen, dass seit Regierungsübernahme die Steuermehreinnahmen zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung verwendet werden.


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Finanzministerium NRW

Steuermehreinnahmen zur Senkung der Nettoneuverschuldung

Düsseldorf, den 20.12.07

Anlässlich der Verabschiedung des Haushalts 2008 hat Finanzminister, Dr. Helmut Linssen, darauf hingewiesen, dass seit Regierungsübernahme die Steuermehreinnahmen zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung verwendet werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zahlen im Einzelnen aufgeführt. Sie belegt, dass zwischen 2005 und 2008 von den Steuermehreinnahmen lediglich 555 Millionen Euro nicht zur Senkung der Neuverschuldung verausgabt wurden. Diesen Mehreinnahmen stehen aber im gleichen Zeitraum allein Zinsausgaben von gut 330 Millionen und Versorgungsausgaben von knapp 325 Millionen Euro gegenüber. Die Ausgaben für Zinsen und Versorgung resultieren aus der großzügigen Einstellungspraxis insbesondere in den 70-ziger Jahren und dem stetig gestiegenen Schuldenberg unter Rot-Grün. Die verbleibenden Steuermehreinnahmen reichen damit noch nicht einmal aus, die Zwangsläufigkeiten zu finanzieren.

  2005
Ist in Mio. Euro
2007
Soll in Mio. Euro
2008
Soll in Mio. Euro
Veränderung
2005-2007
Ist in Mio. Euro
Veränderung
2005-2008
Ist in Mio. Euro
Steuereinnahmen 34.700,7 40.250,0 41.520,0 + 5.549,3 + 6.819,3
Kommunaler Steuerverbund einschl. Familienleistungsausgleich inkl. Bereinigung aufgrund der Umstellung in 2006 6.748,9 *

(6.924,8
-175,9)
7.780,4 8.132,7 + 1.031,5 + 1.383,8
Steuermehreinnahmen abzüglich Zuwachs im Kommunalen Steuerverbund (verbleibende Steuermehreinnahmen)       4.517,8 5.435,5
Nettoneuverschuldung 6.656,4 2.344,5 1.776,1 - 4.311,9 - 4.880,3
Verbleibende Steuermehreinnahmen nach Absenkung der Nettoneuverschuldung       205,9 555,2
Zinsen am Kreditmark 4.509,5 4.679,5 4.840,0 + 170,0 + 330,5
Versorgung 4.256,7 4.520,8 4.581,6 + 264,1 + 324,9
* Die Bereinigung in Höhe von 175,9 Mio. Euro in 2005 ist erforderlich, da die Zweckzuweisungen in Höhe von 175,9 Mio. Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2006 außerhalb des Steuerverbundes zusätzlich gezahlt werden, in der Vergleichszahl 2005 noch enthalten sind.

Stand: 2. Ergänzungsvorlage 2008 und Entwurf 2. Nachtragshaushalt 2007